Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Buchung des Künstlers GLADDY (vertreten durch die Schwietz Holding UG) für Auftritte, Live-Events, Veranstaltungen und sonstige künstlerische Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Buchungsanfrage über das Online-Formular oder per E-Mail stellt ein unverbindliches Angebot des Auftraggebers dar.
(2) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail oder Buchungsvertrag) des Anbieters zustande.
(3) Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt den Künstler GLADDY für den vereinbarten Auftritt zur Verfügung. Umfang, Dauer (Stagetime) und technische Anforderungen werden im Buchungsvertrag individuell festgelegt.
(2) Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftritts hat der Auftraggeber auf seine Kosten bereitzustellen: PA-Anlage, Bühne, Licht, Monitore sowie etwaige im Technischen Rider spezifizierten Anforderungen. Der Technische Rider ist Bestandteil des Buchungsvertrages.
(3) Soundcheck und Aufbauzeit werden gesondert vereinbart und sind in der Stagetime nicht enthalten.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung (Gage) wird im Buchungsvertrag festgelegt. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Gage ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum zu leisten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
(3) Reise- und Übernachtungskosten werden — sofern nicht anders vereinbart — zusätzlich zur Gage nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen.
§ 5 Stornierung durch den Auftraggeber
Bei Absage eines bestätigten Buchungsvertrages durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsgebühren (bezogen auf die vereinbarte Netto-Gage):
- Absage bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 25 %
- Absage bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 %
- Absage bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 %
- Absage weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100 %
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Stornierung durch den Anbieter
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag zu stornieren bei höherer Gewalt (Krankheit, Unfall, behördliche Verbote, Naturkatastrophen o. Ä.), die eine Durchführung des Auftritts unmöglich machen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
(2) Der Anbieter haftet nicht für Folgeschäden, die dem Auftraggeber durch eine gerechtfertigte Stornierung entstehen.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und GEMA-Anmeldungen auf eigene Kosten einzuholen
- für ausreichend Sicherheitspersonal zu sorgen
- dem Künstler eine angemessene Umkleide / Backstage-Bereich zur Verfügung zu stellen
- die technischen Anforderungen gemäß Technischem Rider zu erfüllen
- Ton- und Bildaufnahmen des Auftritts nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Anbieters zu fertigen oder zu veröffentlichen
§ 8 Bild- und Tonaufnahmen / Nutzungsrechte
(1) Der Künstler behält alle Rechte an seinen Darbietungen. Mitschnitte jeglicher Art (Foto, Video, Audio) für kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung in sozialen Medien bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Anbieters.
(2) Nicht-kommerzielle Fotos und Videos von Besuchern für den privaten Gebrauch sind gestattet, sofern keine explizite Untersagung durch den Anbieter erfolgt.
(3) Pressefotos und Artwork des Künstlers für Veranstaltungswerbung dürfen mit schriftlicher Genehmigung des Anbieters und unter Nennung des Namens GLADDY genutzt werden.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung des Anbieters für Sach- und Vermögensschäden ist der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung begrenzt.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Schwietz Holding UG (haftungsbeschränkt) · Stand: Juni 2026